Michael Turgut informiert: Höhere Steuern auf Lebensversicherungen ab 2017

Seit diesem Jahr werden bei der Einmalauszahlung von Kapital- und Lebensversicherungen häufiger Steuern fällig, teilte der Finanzexperte Michael Turgut mit. Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung, die seit dem Jahr 2005 gilt und sich 2017 erstmals auswirkt. „Die Steuerzahler“, so Turgut, „müssen eine Korrektur über die Einkommensteuererklärung vornehmen“.

Betroffen sind laut Michael Turgut die sogenannten Neuverträge, also die Verträge, welche 2005 oder später abgeschlossen wurden. Versicherungsnehmer, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, müssen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem Steuersatz versteuern. Die Voraussetzung der hälftigen Versteuerung ist, dass der Kunde zum Auszahlungszeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mitndestens 12 Monate bestand.

Die Versicherungsunternehmen werden bei der Einmalauszahlung aus den neuen Verträgen zunächst in voller Höhe die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einbehalten.

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